In folgenden Fällen darf nicht gewickelt
werden:
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Schwangere
Frauen und stillende Mütter |
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Wenn
sich die Krampfader/n warm anfühlen
gegenüber dem umliegenden Gewebe. Es könnte
eine beginnende Venenentzündung vorliegen. |
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Wenn
sich die Krampfader/n heiß anfühlen,
gegenüber dem umliegenden Gewebe Es könnte
Trombosengefahr bestehen. |
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Wenn
der linke Knöchel geschwollen ist,
ohne dass eine Verletzung vorliegt. Es
könnte sich hier um eine Herzschwäche
handeln. |
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Bei
Herzschwäche darf nicht
gewickelt werden. |
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Bei
Vorliegen von Krankheiten und nach Operationen
ist die Zustimmung des Arztes erforderlich ! |